Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle reformiert mit sofortiger
Wirkung ihr Prüfverfahren und will somit in Zukunft für "mehr Klarheit
und Transparenz" sorgen.
Das bisherige Regelungswerk aus dem Jahr 2006 wurde demnach in
Abstimmung mit den Bundesländern und den Trägerverbänden G.A.M.E. und
BIU mit den neuen Grundsätzen abgelöst.
Unter anderem reduziert man die Prüfinstanzen von vier auf drei Stufen.
Spiele können dadurch in dem gemeinsamen Verfahren der Selbstkontrolle
und der Länder erstens ein Regelverfahren, zweitens eine Berufung sowie
drittens eine Appellation durchlaufen.
Damit möchte man sowohl die Widerspruchsrechte der Antragsteller und der
Bundesländer als auch die Gewährleistung der schnellen und effektiven
Prüfzeiten sicherstellen.
Des Weiteren hat man die Rolle des USK-Beirats durch die neuen
Grundsätze gestärkt. Insgesamt gibt es 14 Beiratsmitglieder, darunter
die zentralen gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen des
Jugendschutzes und seit neuestem auch die Kommission für
Jugendmedienschutz (KJM), mit deren Aufnahme man das verstärkte
Engagement im Online-Bereich unterstreichen will.
"Die USK setzt sich auch weiterhin für einen umfassenden und
einheitlichen Jugendschutz im Bereich der Computerspiele ein. Für den
Bereich der Datenträger können wir diesem Anspruch mit den neuen
Grundsätzen nun noch besser gerecht werden", so USK-Geschäftsführer
Felix Falk.
Wer sich für die gesamten USK-Grundsätze interessiert, kann sich diese im Volltext als PDF über diesen Link runterladen oder anschauen.
Aber wir sind zu 99% erwachsene Leute und keine Jugendlichen mehr!! Wie wollen die das in den Griff kriegen??!!